BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge (bAV) bringt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Vorteile. Die bAV kann viel mehr als ihr Name verrät. Ein Arbeitgeber kann sie z.B. nutzen als: Vorteil gegenüber Mitbewerbern zur Mitarbeitergewinnung, Incentive zur Mitarbeiterförderung, Erfüllung seiner Pflicht, den Mitarbeitern eine bAV anzubieten. Als Arbeitnehmer kann sie z.B. nutzen als: Aufstockung der eigenen Altersrente, Hartz-IV-sichere Sparanlage, Absicherung biometrischer Risiken (Berufsunfähigkeit, Todesfall). Ihr Nutzen aus einer bAV wird Sie begeistern. Nach einer Beratung durch unser Haus werden Sie feststellen, dass eine individuell auf Sie / Ihr Unternehmen angepasste bAV entweder nur Vorteile hat oder die Vorteile die Nachteile bei Weitem überwiegen. Lassen Sie sich in einem ersten Gespräch das bAV-Konzept in seinen Grundzügen vorstellen: Unter Berücksichtigung der Personalstruktur, der Personalpolitik und eventuell schon bestehender bAV erstelle ich Ihnen eine passgenaue Versorgungsordnung und den Plan zur Installation dieser in Ihrem Unternehmen vor. Dieser Plan umschließt auch die Korrektur von ,,in Schieflage geratener“, bestehender bAV. Nach diesem Gespräch entscheiden Sie über eine Umsetzung des Plans mit unserem Haus. Die Versorgungsordnung: Innerhalb dieses Rahmens ist die Nutzung der bAV für jeden Ange- stellten geregelt. Die Versorgungsordnung schafft Rechtssicherheit, Klarheit, Flexibilität und Vereinfachung in der Verwaltung. Sie erfüllt zudem in ihrer praktischen Umsetzung auch die gesetzlichen Vorgaben der bAV an den Arbeitgeber. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist fachübergreifend. Sie ist zudem umfangreichen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterworfen, die sich zudem kontinuierlich weiter entwickeln. Eine unsach- gemäß installierte oder nicht regelmäßig betreute bAV birgt mehr Risiken als Vorteile. Der Umfang der Risiken kann durchaus die Existenz eines Unternehmens bedrohen.