Bestehende Pensionszusage
Die sehr große Mehrheit der bestehenden Pensionszusagen (PZ) ist mit großen Problemen behaftet, die für die betroffenen Unternehmen existenzbedrohende Dimensionen annehmen können. Zwei der am häufigsten anzutreffenden Probleme der PZ sind einerseits die fehlende Rechts- sicherheit in den Texten der PZ-Schriftstücke, andererseits Lücken in der Ausfinanzierung der zugesagten Leistungen. Eine Folge kann z.B. der Verlust der Anerkennung der PZ mit all seinen Folgen durch das Finanzamt sein. Eine andere Folge wäre der Verlust des Insolvenzschutzes der gebildeten Rückdeckungen. Bei der Prüfung/Erstellung von Texten zur Pensionszusage sollte grundsätzlich die Hilfe eines qualifizierten Rechtsberaters in Anspruch genommen werden. Ihr Vorteil: Seine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist in der Lage, eine Entschädigung für einen Schadenfall zu leisten, der auf seiner Fehlformulierung beruhen würde. Lassen Sie uns in einem ersten Gespräch feststellen, ob Ihre bestehende PZ Fehler aufweist. Falls eine Reparatur notwendig ist, biete ich Ihnen an, diese federführend, gegebenenfalls unter Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und/oder unter Rückgriff auf unabhängige Experten (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) umzusetzen. Je eher Probleme erkannt werden und je mehr Zeit bis zum Leistungsfall (in der Regel der Beginn der Altersrente) verbleibt, desto einfacher ist die Problemlösung