DIREKTVERSICHERUNG
Eine Direktversicherung (DV) wird immer von einem Arbeitgeber (= Versicherungsnehmer) zu Gunsten eines Arbeitnehmers (= versicherte Person) abgeschlossen. Für Sparbeiträge bis maximal 232,- € pro Monat (Stand 2013, alte Bundesländer) ist die Direktversicherung ein sinnvoller Durchführungsweg der bAV, weil er durch seine Flexibilität für den Arbeitnehmer besticht (Portabilität, Variabilität der Beitragshöhe, Variabilität in der Nutzungsphase, ...). Sie ist der verwaltungsärmste Durchführungsweg der bAV. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsformen (Arbeitgeber-, Arbeit- nehmer- oder Mischfinanzierung) zeige ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem Arbeitnehmer zumindest die Entgelt finanzierte (= Arbeitnehmer finanzierte) Direktversicherung anzubieten, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen (Betriebsrentengesetz, § 1a, BetrAVG). Ob alternativ die Einrichtung einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds sinnvoll ist, hängt individuell von Ihrem Unternehmen ab. Eine Beratung der zu versichernden Person zum Thema Direktversicherung sollte die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ (bestehend oder geplant) einschließen, damit sich ein schlüssiges Gesamtkonzept ergibt.