PENSIONSZUSAGE
Der Durchführungsweg der Pensionszusage (PZ) eignet sich für eine Vollversorgung im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Für Rückstellungsbeiträge, die 2688,- € pro Jahr (Stand 2012, alte Bundesländer) übersteigen sollen, bietet sich eine Pensionszusage an, sofern die bAV in der Unternehmensbilanz erscheinen soll. Die Höhe des Sparbeitrags ist prinzipiell nach oben offen, muss aber dem Grundsatz der Angemessenheit genügen. Neben der ,,Bilanz-Frage“ gibt es weitere prinzipielle Unterschiede zwischen der U-Kasse und der Pensionszusage. Die Art der Rückdeckung einer Pensionszusage steht dem zusagenden Unternehmen frei. Es gibt z.B. Rückdeckungen über Versicherungen oder über Sachwertfonds. Beide Varianten unterscheiden sich sehr deutlich hinsichtlich des Risikos, der Renditemöglichkeiten und der Besteuerung. Eine Beratung der zu versichernden Person zum Thema Pensionszusage sollte die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ (bestehend oder geplant) einschließen, damit sich ein schlüssiges Gesamtkonzept ergibt.