Pensionszusage Neueinrichtung

Eine Pensionszusage (PZ) ist bei richtiger Gestaltung und Beachtung der Voraussetzungen der mit Abstand effektivste Weg der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV), um eine Vollversorgung sicherzu- stellen. Besonders für GmbH-Geschäftsführer und sehr gut verdienende Mitarbeiter wird die PZ häufig genutzt. Bei der Neueinrichtung ist zu bedenken, dass technisch/rechtliche Voraussetzungen wie z.B. die Höhe der Gesamtversorgung (Einhaltung der Angemessenheit), die Einhaltung der Probezeit oder die Erdienbarkeit eingehalten werden. Eine PZ ist in der Regel ein sehr langfristiges Projekt. Das Unternehmen sollte also die Rückdeckungsaufwendungen für die zugesagten Versorgungen über einen solchen Zeitrahmen finanzieren können. Insgesamt sind bei der Neueinrichtung so viele Aspekte zu berücksichtigen, dass eine Beratung durch einen unabhängigen Experten unabdingbar erscheint. Eine Beratung der zu versichernden Person zum Thema Pensionszusage sollte die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ (bestehend oder geplant) einschließen, damit sich ein schlüssiges Gesamtkonzept ergibt.