UNTERSTÜTZUNGSKASSE

Der Durchführungsweg Unterstützungskasse (U-Kasse) eignet sich einerseits für eine Vollversorgung im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) als auch als Ergänzung bereits bestehender Versorgungen. Gerade für Sparbeiträge, die 224,- € pro Monat (Stand 2012, alte Bundesländer) überschreiten sollen, bietet sich eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse an, sofern die bAV aus der Bilanz des Unternehmens herausgehalten werden soll. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie überträgt die Versorgungsrisiken der von ihr eingegangenen Verpflichtungen durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen auf ein Lebensversicherungsunternehmen, um deren vollständige Absicherung zur gewährleisten. Der Vorteil: Durch die Rückdeckungsversicherung sind alle versicherungstechnischen Risiken und auch die Kapitalanlage vollständig aus dem zusagenden Betrieb ausgelagert. Für alle Angestellten, die nicht den Status eines beherrschenden Geschäftsführers besitzen, müssen Sicherungsbeiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV) abgeführt werden. Der Verwaltungsaufwand einer U-Kasse für den Arbeitgeber ist gering. Eine Beratung der zu versichernden Person zum Thema U-Kasse sollte die Themen ,,private Altersvorsorge“ und ,,Vermögensaufbau“ (bestehend oder geplant) einschließen, damit sich ein schlüssiges Gesamtkonzept ergibt.